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Anmelden eines Hundes - überarbeitet

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

  1. Anmeldung eines Hundes 1 (Schritt 1 von 4)
  2. Anmeldung eines Hundes 2 (Schritt 2 von 4)
  3. Anmeldung eines Hundes 3 (Schritt 3 von 4)
  4. Zusammenfassung (Schritt 4 von 4)
Angaben zum Halter

Anschrift

Gibt es weitere Halter des anzumeldenden Hundes?

Angaben zum weiteren Halter

Anschrift